Ferienwohnung Pöllau (Haus Reiböck)
Die Hausordnung regelt die Grundvoraussetzungen um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre genießen zu können. Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil der Beherbergungsvereinbarung und ist von den Gästen und deren Besuchern einzuhalten. Die Gäste und deren Besuchen nehmen Rücksicht auf andere Gäste des Hauses. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.
Die im Prospekt/Angebot bzw. auf dem Gästeblatt der Gemeinde angegebene Personenzahl darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die Überlassung der Wohnung an Dritte bedarf vorab der schriftlichen Zustimmung. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
Für übernommene Schlüssel kann eine Kaution pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel verloren, ist der Gast jedenfalls verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments oder Ferienhauses. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und den mitangemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Der Gast sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, das Apartment, das Haus, den Hof, den Garten, die Küchen- und Sportgeräte sowie alle Gegenstände des Hauses auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
Eltern haften für Ihre Kinder und Gäste für Besucher.
Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen sowie Beschädigungen am Haus, dessen Fassade oder Gartenanlage, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgehen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter verursacht wurde.
Eine Buchung gilt nur dann als verbindlich, wenn diese vom Vermieter schriftlich (z.B. via Email) bestätigt wurde.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Wohnungen ab 14.00 beziehbar. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste die Wohnung bis spätestens 10.00 freizugeben.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung entweder eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Vermieter oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.